Kindergeld während dem FachschulBesuch

Diese Kriterien musst du für deine Fortbildung erfüllen

Das Kindergeld gilt in Deutschland als eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern. Zunächst ist es für Kinder unter 18 Jahren vorgesehen. Unter bestimmten Umständen wird es auch darüber hinaus bezahlt. Wie du das Kindergeld während deiner Fortbildung beziehen kannst und damit eine finanzielle Entlastung erhältst, welche Voraussetzungen dafür gelten und wie du das Kindergeld beantragst, liest du im folgenden Artikel.

Kindergeld ganz allgemein

In Deutschland erhalten Eltern für ihr Kind oder ihre Kinder Kindergeld. Es soll die finanzielle Belastung für den Unterhalt, die Erziehung und Ausbildung etwas abmildern und eine grundlegende Versorgung sichern. Zunächst ist jedes in Deutschland lebende Kind von Geburt bis zum 18. Lebensjahr kindergeldberechtigt. Der Anspruch verlängert sich für volljährige Kinder bei einer schulischen und beruflichen Ausbildung oder einem Studium. Die Höhe des Kindergeldes beträgt seit Januar 2026 für alle Kinder 259 Euro monatlich.

Kindergeld während einer Fortbildung

Junge Erwachsene können während ihrer Fortbildung wieder Kindergeld beziehen.  Dafür müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Kriterien zum Kindergeld während einer Fortbildung

Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch während dem Fachschulbesuch

Alter

Das Kindergeld wird maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ausbezahlt. Wichtig zu verstehen ist, dass das 25. Lebensjahr mit dem Tag vor deinem 25. Geburtstag endet. Du kannst während deiner Fortbildung nur Kindergeld beziehen, wenn du jünger als 25 Jahre bist. Falls du also während deiner Fortbildung deinen 25. Geburtstag feierst, erhältst du bis einschließlich deines Geburtsmonats Kindergeld. Nutze es also unbedingt aus, wenn du während deinem Fachschulbesuch unter dieser Altersgrenze liegst.

Wohnsitz

Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort für den Erhalt von Kindergeld muss in Deutschland sein und gilt für deutsche Staatangehörige. Ausländische Staatsangehörige oder im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen auch kindergeldberechtigt sein. Übrigens musst du dafür nicht in deinem Elternhaus wohnen.

Einkommen

Damit ein Anspruch auf Kindergeld besteht, darf man nach einer abgeschlossenen Erstausbildung nur eingeschränkt erwerbstätig sein. Eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden darf hierbei nicht überschritten werden. Außerdem sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijob/603 € Basis) neben dem Kindergeldbezug als Einkommen möglich.

Art der Fortbildung

Um ein Kindergeldanspruch als junge Erwachsene zu erwirken, muss sich die Person in einer Berufsausbildung befinden. Hierzu zählt ebenfalls die weiterführende Ausbildung, da sie entsprechende Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die für die Ausübung des angestrebten Berufs dienlich ist. Unter einer weiterführenden Ausbildung zählen somit auch Aufstiegsfortbildungen. Damit eignet es sich für angehende Techniker, Meisterschüler, Fachwirte, Betriebswirte und Erzieher.

Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen

Wer direkt nach seiner Erstausbildung eine Fortbildung an einer Fachschule fortführt, hat unter Umständen einen gewissen Zeitraum „frei“. In dieser Übergangszeit, zwischen dem Schulabschluss der Erstausbildung und dem Start der Fortbildung, wird bis zu vier Monate das Kindergeld weiterbezahlt. Die Voraussetzung ist aber, dass die Fortbildungsmaßnahme tatsächlich begonnen wird. Anderweitig droht die Rückzahlung für die Übergangszeit.

Checkliste Fortbildung finanzieren

Vorgehensweise für die Beantragung von Kindergeld während einer Fortbildung

Das Kindergeld muss über den Kindergeldantrag schriftlich gestellt werden. Am besten erfolgt die Antragstellung online über die Familienkasse. Zumindest ist das der schnellste und einfachste Weg.

  1. Prüfung der Voraussetzungen eines Kindergeldanspruchs
  2. Kindergeldnummer und steuerliche Identifikationsnummer bereithalten
  3. Notwendige Nachweise,  wie die Bescheinigung der Schule oder ein Einkommensnachweis beifügen
  4. Beantragung von Kindergeld bei der Familienkasse online oder als „Kindergeld-Antrag ab 18„
  5. Rücksprache mit der Familienkasse bei Fragen und Unklarheiten, Änderungen mitteilen

3 Tipps für deinen Fachschulbesuch

  • Lass dir das Kindergeld von der Familienkasse direkt auf dein Girokonto zahlen, wenn du zum Fachschulbesuch volljährig bist und für dich selbst sorgst. Möglicherweise musst du für deine Fortbildung in eine andere Stadt ziehen oder lebst bereits in einem anderen Haushalt als deine Eltern.  Mit dem Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes (Abzweigungsantrag) kannst du die Auszahlung an dich selbst erwirken.
  • Das Kindergeld wird maximal bis zu 6 Monate rückwirkend bezahlt. Klemme dich vor dem Beginn der Fachschule dahinter und beantrage das Kindergeld, bevor schulische Pflichten anstehen.
  • Für den Kindergeldantrag benötigst du eine Bescheinigung der Schule als Nachweis. Kümmere dich bereits vor den Sommerferien um dieses Dokument, bevor das Sekretariat in der Sommerpause ist und dein Antrag auf Kindergeld unnötig liegen bleibt. Nutze dabei den Vordruck Schulbescheinigung von der Familienkasse.

Fazit

Das Kindergeld ist dafür vorgesehen, Familien auch bei der weiterführenden Ausbildung der Kinder zu unterstützen. Daher sollte dieser finanzielle Bestandteil auch genutzt werden, sofern und solange die Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Beantrage also das Kindergeld für dich selbst und profitiere von einer monatlichen Auszahlung, die dir hilft, die Lebenshaltungskosten zu decken und deine Fortbildung zu finanzieren.

9. April 2025 von Evelyn Sigloch

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