Bezug von Wohngeld während einer Fortbildung
Nicht nur die Fortbildung selbst bringt diverse Kosten mit sich, auch die Lebenshaltungskosten müssen irgendwie gedeckt werden. Ein großer Baustein der Lebenshaltungskosten ist der Posten Wohnen. Gerade während der Fortbildung, wenn keine oder weniger Einnahmen eingehen, kann das Wohngeld eine wertvolle Unterstützung sein, um seine Wohnkosten zu decken. In diesem Beitrag erfährst du, welche Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld nötig sind. Er erklärt die Herangehensweise für die Antragstellung und bietet praktische Tipps für einen reibungslosen Prozess.
Was ist Wohngeld?
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für einkommensschwache Haushalte in Deutschland, um die Wohnkosten monatlich stemmen zu können. Dabei wird unterschieden zwischen dem Mietzuschuss für Mieter, bei dem ein Teil der Miete durch das Wohngeld gedeckt ist und dem Lastenzuschuss für Eigentümer, bei dem wiederum das Wohngeld die Belastung für das selbstgenutzte Eigenheim bezuschusst.
Die Höhe des Wohngeldes ist von verschiedenen Faktoren abhängig und muss immer individuell berechnet werden. Es deckt keinesfalls die gesamten Miet- oder Belastungskosten ab, sondern nur einen Teil, wie es der Ausdruck Zuschuss schon vermuten lässt.

Voraussetzungen von Wohngeld während einer Fortbildung
Das Wohngeld stellt ausdrücklich keine finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt dar, sondern wie inbegriffen ein Zuschuss für die Wohnkosten.
Die Kriterien für Wohngeld sind:
- Du verfügst über das nötige Mindesteinkommen.
- Gleichzeitig darf eine bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschritten werden.
- Beim Bezug von Sozialleistungen, die Unterhaltskosten beinhalten, kann kein Wohngeldantrag gestellt werden.
- Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort befindet sich in Deutschland.
Es lohnt sich zunächst einmal einen Blick auf die Einkommensgrenze zu werfen. Diese sind seit der Wohngelderhöhung 2025 beträchtlich gestiegen, sodass mehr Menschen vom Wohnkostenzuschuss profitieren könnten, die es aber derzeit gar nicht vermuten. Daher lohnt es sich, genau hinzusehen und bei Ergebnissen rund um die Einkommensgrenze, auf Verdacht einen Wohngeldantrag zu stellen. Denn es ist absolut einzelfallabhängig und individuell durch Faktoren, wie die Anzahl der Haushaltsmitglieder und die regional unterschiedliche Mietstufe. Außerdem spielt die Höhe der Miete/Belastung und die Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder auch eine Rolle.
Lebst du in einer Wohngemeinschaft (WG) spricht man nicht mehr von Haushaltsmitgliedern, sondern von Mitmietern oder Mitbesitzern. Hier kann ein eingeschränkter Wohngeldanspruch geltend gemacht werden, weil es sich zwar um eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft handelt, sie aber nicht als gesetzliche Familienmitglieder angesehen werden. Daher gilt auch hier wieder: Im Zweifel einen Antrag stellen.
In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Unter bestimmten Umständen kann es kürzer oder länger ausfallen. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, kann ein erneuter Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Kommt es zu einer Verbesserung/Verschlechterung der finanziellen Mittel und ergeben sich Änderungen in deiner Lebenssituation, muss dies der Wohngeldbehörde mitgeteilt und der Zuschuss angepasst werden.

So beantragst du Wohngeld – Schritt für Schritt
1. Vorbereitung
Nutze den Wohngeld – Plus – Rechner für die Ermittlung eines möglichen Wohngeldanspruchs. Er bietet aber lediglich eine erste Orientierung und keine verbindliche Aussage über den tatsächlichen Anspruch und die Höhe des Wohngeldes.
Stelle den Antrag auf Wohngeld rechtzeitig, weil er in der Regel nicht rückwirkend ausbezahlt wird.
2. Nachweise sammeln
Typische Unterlagen, die die Wohngeldbehörde beispielsweise benötigt, sind Nachweise über die Anzahl der Haushaltsmitglieder, Nachweise über die Höhe der Miete (Mietvertrag) oder Belastung (Darlehensvertrag) und Nachweise über das Gesamteinkommen des Haushalts (Arbeitseinkommen, AFBG Bescheid, Rente, usw.) Eine entsprechende Auflistung der tatsächlich benötigten Nachweise wird dir bei der Antragstellung angezeigt. Es ist notwendig, alle Unterlagen fristgereicht einzureichen, um die Bearbeitungszeit wegen dem Nachreichen von Unterlagen nicht unnötig in die Länge zu ziehen.
3. Antrag stellen
Bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung, bei der du mit dem Hauptwohnsitz gemeldet bist, erhältst du die Antragsformulare. Die meisten Behörden bieten die Antragsstellung bereits online an. Alternativ kann der Antrag persönlich abgegeben oder per Post versendet werden.
Bei der Wohngeldbehörde erhältst du außerdem eine umfassende Beratung und Antworten auf alle Fragen. Scheue dich nicht davor, diese Stelle zu kontaktieren.
4. Bescheid erhalten
Nach einer Bearbeitungszeit von ungefähr 4-8 Wochen erhältst du deinen Bescheid über deinen Zuschuss zu deinen Wohnkosten oder eine verbindliche Absage, dass du nicht berechtigt bist, Wohngeld zu erhalten. Ein Blick auf die Berechnung erklärt den Ausgang des Bescheids. Überprüfe gleichzeitig, ob die Berechnungen stimmig sind.

Wohngeld bei Bezug von Aufstiegs-BAföG – geht das?
Es ist bekannt, dass Schüler, Auszubildende und Studenten keinen Anspruch auf einen Wohngeldzuschuss haben. Das trifft insbesondere auf diese Personengruppen zu, wenn die Person ein Anspruch auf Ausbildungsförderung, wie das BAföG hat oder Berufsausbildungsbeihilfe bezieht.
Was viele nicht wissen ist, dass das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) von dieser Regelung gesetzesmäßig ausgenommen ist. Bei einem Bezug von Aufstiegs-BAföG besteht, unter Berücksichtigung der allgemeinen Voraussetzungen, eindeutig die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Das ist in §20 WoGG – Gesetzeskonkurrenz unter Verwaltungsvorschrift zu § 20 WoGG unter dem Punkt 20.25 Förderung der Aufstiegsfortbildung nach dem AFB aufgeführt.
Eine Ablehnung von Wohngeld aufgrund von Bezug des Aufstiegs-BAföGs ist daher widerspruchfähig und ist mit der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zu belegen.
Fazit
Wenn du für deine Fortbildungsmaßnahme Aufstiegs-BAföG beziehst und die weiteren Voraussetzungen für das Wohngeld erfüllst, dann nutze den Zuschuss für deine Wohnkosten. Das gilt natürlich auch, wenn du kein Aufstiegs-BAföG nutzt, weil du möglicherweise deine Fortbildung in Teilzeit absolvierst. Es lohnt sich in jedem Fall mit dem Wohngeld-Plus-Rechner zu prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, weil es eine temporäre finanzielle Entlastung darstellt und deine Wohnkosten abfedern kann. Im Zweifel stelle du unbedingt einen Wohngeldantrag, weil so viele Faktoren auf die Berechnung Einfluss haben und du individuell für dich Gewissheit hast.
11. August 2025 von Evelyn Sigloch