Worauf du bei deiner Fortbildung in Bezug auf deine Krankenversicherung achten solltest
Eine Fortbildung ist eine gute Möglichkeit, die eigene Karriere voranzutreiben und seinen beruflichen Aufstieg zu bestreiten. Doch neben den Erledigungen, die die Techniker-, Meister- oder Fachschule direkt betreffen, gibt es auch organisatorische Aspekte, die die Fortbildung nur indirekt betreffen. Ein solches Thema ist die Krankenversicherung. Die Frage, wie es sich zu dieser Zeit mit der Krankenversicherung verhält, stellt sich besonders dann, wenn du dich in keinem festen Arbeitsverhältnis mehr befindest. Worauf du bei deiner Fortbildung in Bezug auf deine Krankenversicherung achten solltest und was zu regeln ist, erklärt dieser Artikel.
Krankenversicherungspflicht in Deutschland
Bei uns herrscht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das heißt, dass jeder, der einen Wohnsitz in Deutschland hat, muss entweder eine gesetzliche oder private Krankenkasse vorweisen können. Auch während der Fortbildung ist die Absicherung durch eine Krankenversicherung verpflichtend. Je nach Zeitumfang der Fortbildung (Vollzeit oder berufsbegleitend) und der beruflichen Situation verlaufen die Vorgehensweisen unterschiedlich.
Was passiert mit der Krankenversicherung während der Fortbildung?
1. Vollzeitfortbildung
Wenn du in Vollzeit eine Fortbildung absolvierst, endet in der Regel auch dein Arbeitsverhältnis und gleichzeitig deine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer. Daher musst du dich jetzt entweder freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Wer zuvor in einer gesetzlichen Krankenversicherung war, muss diese keinesfalls verlassen. Viele entscheiden sich zudem für die freiwillig gesetzliche Versicherung, weil die Höhe der Beiträge einkommensabhängig sind und das Einkommen während der Vollzeitfortbildung meist geringer ausfällt. Viele Krankenversicherungen bieten für Studierende oder Fachschüler spezielle Tarife für den Zeitraum der Fortbildung an. Setze dich dafür einfach mit deiner Krankenkasse in Verbindung und lass dich beraten.
2. Berufsbegleitende Fortbildung bzw. Teilzeitfortbildung
Findet die Fortbildung berufsbegleitend bzw. in Teilzeit statt und du arbeitest weiterhin in deinem Job, der sozialversicherungspflichtig ist, ändert sich für dich nichts. Deine gesetzliche Krankenversicherung bleibt einfach über deinen Arbeitgeber bestehen. Hier werden die Beiträge zur Krankenversicherung wie gewohnt vom Lohn oder Gehalt abgezogen. Auch die private Krankenversicherung kann wie gewohnt fortgeführt werden. Überlege aber für dich, ob du diese Kosten während der Fortbildung stemmen kannst.
3. Förderung durch die Agentur für Arbeit oder andere Träger
Falls deine Fortbildung durch die Agentur für Arbeit, das AFBG oder andere Förderprogramme unterstützt wird, kann das Auswirkungen auf die Krankenversicherung haben. In manchen Fällen übernimmt oder bezuschusst der Förderträger die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge. Die Beiträge für die privaten Krankenversicherungen werden in der Regel nicht unterstützt.
WICHTIG: Melde dich frühzeitig bei deiner Krankenkasse, um die Details deiner Situation zu klären und eine passende Fortführung des Versicherungsschutzes zu finden. Unterbrechungen in der Versicherung können zu hohen Nachzahlungen oder Lücken in der Absicherung führen.

Krankenversicherung während der Fortbildung: Welche Optionen gibt es?
Neben der Möglichkeit, sich während der Fachschulzeit (weiterhin) gesetzlich oder privat krankenzuversichern, gibt es weitere Optionen wie du deine Krankenversicherung fortführen kannst. Diese Optionen sind für dich besonders interessant, wenn du die Techniker-, Meister- oder Fachschule in Vollzeit absolvierst.
1. Familienversicherung
Mit dem Erfüllen bestimmter Kriterien kannst du wieder zurück in die Familienversicherung. Damit bist du kostenlos über deine Eltern mitversichert. Kriterien dafür sind, dass du unter 25 bzw. 23 Jahren bist, der gewöhnliche Wohnsitz und Aufenthaltsort muss in Deutschland liegen, es darf keine eigene Krankenversicherung vorliegen und die Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann für den Zeitraum der Fachschulzeit in die Familienversicherung gewechselt werden. Wenn du über den Zeitraum der Fortbildung nicht bei deinen Eltern wohnst, kannst du trotzdem familienversichert sein, solange die oben genannten Kriterien erfüllt sind.
Prüfe diese Möglichkeit und stimme die Voraussetzungen direkt mit deiner Krankenkasse ab. Anschließend werden nur noch Nachweise über die Fortbildung und Schulzeit, sowie ein Einkommensnachweis benötigt.
2. Krankenversicherung als Fachschüler
Die Krankenversichrung als Fachschüler stellt eine freiwillig gesetzliche Versicherung zu einem besonders günstigen Beitrag dar. Sie greift, sobald die Mitgliedschaft in der Familienversicherung wegen der Alters- oder Einkommensgrenze endet oder von vornherein, wenn nicht alle Kriterien für die Familienversicherung erfüllt werden. Damit stellt sie das kostengünstigste Modell für eine Krankenversicherung während der Techniker-, Meister- oder Fachschule dar. Gleichzeitig erhält man einen Beitragszuschuss vom BAföG- Amt mit einer Bescheinigung durch die Krankenkasse. Kläre mit deiner Krankenversicherung ab, ob sie einen solchen Tarif führt und vergleiche die Kosten zu anderen Versicherungen.
Meine Wahl der Krankenversicherung während der Meisterschule fiel auf die Techniker Krankenkasse. Nicht nur, weil ich zuvor schon Mitglied und mit den Leistungen sehr zufrieden war, sondern auch durch seinen besonders günstigen Fachschülertarif.
Nähere Infos und eine Tarifübersicht findest du hier.

Checkliste: Vorgehensweise vor dem Start des Fachschulbesuchs
Um sicherzustellen, dass deine Krankenversicherung während der Fortbildung reibungslos geregelt ist, solltest du folgende Punkte vor Schulbeginn abarbeiten:
1. Prüfung des Beschäftigungsstatuses
Bist du während deiner Fortbildung weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Das Ergebnis gibt dir Auskunft darüber, ob du weiterhin über deinen Arbeitgeber krankenversichert bist oder ob du dich selbst versichern musst.
2. Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse
Informiere deine Krankenkasse frühzeitig über die geplante Fortbildung. Spätestens hier klärt sich, ob sich dein Versicherungsstatus ändert. Gleichzeitig kannst du dir Infos über die Familienversicherung und Fachschülertarife einholen.
3. Vergleiche Versicherungen
Falls du dich im Fachschülertarif wiederfindest, nutze die Gelegenheit, um andere Krankenkassen in deren Leistung und Kosten zu vergleichen.
4. Nachweise einreichen
Sende alle geforderten Nachweise an die Krankenkasse.
5. Prüfung von Fördermöglichkeiten
Kannst du auf Förderungen wie das Aufstiegs-BAföG zurückgreifen, dann wird dir ein Teil der Krankenversicherung bezuschusst. Hole dir dafür eine Bescheinigung von der Krankenkasse. Überprüfe, ob du auch bei Arbeitslosengeld oder einem Stipendium einen Zuschuss zu den Krankenkassenbeiträgen erhältst.
Fazit
Eine Krankenversicherung ist verpflichtend und damit fest in die Organisation vor der Techniker-, Meister oder Fachschule mit einzubeziehen. Je nachdem, ob die Fortbildung als Vollzeit- oder Teilzeitmaßnahme absolviert wird, steigt der Handlungsbedarf. Ziel ist es, die für sich günstigste Möglichkeit der Krankenversicherung zu finden. Schließlich fällt das Einkommen während der Fortbildung ganz oder teilweise weg. Da die Krankenversicherung ein sehr individuelles Thema und auf einige Parameter zu achten ist, solltest du dein Anliegen eng mit deiner Krankenkasse abstimmen. So gelangst du am einfachsten zu einer zuverlässigen Fortführung des Versicherungsschutzes und zu einem reibungslosen Start in die Fachschulzeit.
17. August 2025 von Evelyn Sigloch